Über Laternen

Sie werden nicht in den Himmel fliegen, sie haben aber die Möglichkeit statt sich selbst einen Ersatz zu schicken, und zwar den Fliegenden Wunsch.

Dazu brauchen Sie nur geschickte Hände und gute Wille. Schreiben Sie ihren Wunsch auf den Ballon, lassen Sie ihn wärmen und dann steigen. Nun bleibt es Ihnen übrig, das alles zu genießen und warten bis sich Ihren Wunsch erfüllen lässt.

Die fliegenden Wünsche freizulassen, das ist ein unvergessliches Erlebnis für alle Anwesenden! Sie passen zu Partys, Privatfeiern wie Hochzeiten, Geburtstagen, Neujahrfeiern und anderen. Genauso zu Firmenaktionen und verschiedenen öffentlichen Gelegenheiten.

Die Geschichte der Fliegenden Wünsche

Die Tradition der fliegenden Wünsche reicht fast zweitausend Jahre in die Geschichte des chinesischen Imperiums zurück und heute gehört sie zu einer unwegdenkbaren Ergänzung von Festivals und verschiedenen Zeremonien im Fernosten. Menschen sehen in dem fliegenden Wunsch ein Mittel zur Kommunikation mit den Götten im Himmel.

Was sind es eigentlich Fliegende Wünsche?

Es sind kleine Heißluftballone. Nach der Entzündung des Brenners werden sie mit heißer Luft gefüllt und dann in den Himmel fliegen. Der Fliegende Wunsch hat zwei Teilen: das Ballon aus einem feuerfesten Reiß- oder Maulbeerpapier und ein Bambusrahmen, der entweder kleine Kerze oder einen Brenner trägt.

Die Materiale, die zur Erzeugung der Fliegenden Wünsche benutzt werden, sind Umweltschonend.

Der Fliegende Wunsch kann bis 20 Minuten, mehr als 1km in die Höhe und sehr fern fliegen.

Bedienungsanleitung

  1. Den fliegenden Wunsch packen Sie aus, falten sie es aber nicht auseinander.
  2. Auf die Oberfläche des Ballons schreiben Sie Ihren Wunsch.
  3. Den fliegenden Wunsch falten Sie vorsichtig auseinander.
  4. Fassen Sie den fliegenden Wunsch am Reifen und blasen Sie ihn mit kreisender Bewegung rund um seine Achse.
  5. Auf den Drahthacken bringen Sie den Alkoholbrenner an und sichern Sie ihn gut. Überzeugen Sie sich, dass der Brenner nicht fallen kann.
  6. Halten Sie die Laterne in der schiefen Position an der Spitze und an dem oberen Rand, so, dass er weg von dem Körper gerichtet ist. Der Gipfel sollte ein wenig nach oben gerichtet werden.
  7. Zünden Sie den Brenner vonseiten an. Achten Sie darauf, dass Sie das Papier nicht anzünden und dass Ihnen der Alkohol nicht auf die Hände tropft.
  8. Nachdem der Brenner zu brennen beginnt, halten Sie den Lampion nur an der Spitze vor sich. Sie können die Wände der Laterne auch manuell auseinanderfalten.
  9. Nachdem die Laterne steigen beginnt, fassen Sie diese am Reifen und halten sie einige Sekunden so, dass sie schnell steigt – damit verhindern Sie den Stoss mit möglichen Hindernissen.
  10. Lassen Sie die Laterne aus, halten sie nicht und binden sie nicht an.

Sicherheitsmassnahmen

Bevor Sie sich an das unvergessliche Lebenserlebnis anmachen – die fliegenden Wünsche freizulassen, bitten wir Sie darum, die Sicherheitsmassnahmen sorgfältig durchzulesen und einzuhalten.

Um Sie und andere Personen bei der Bedienung von den fliegenden Laternen zu schützen, ist es nötig, außer den gemeingültigen Prinzipien der Arbeitssicherheit, auch folgende Sicherheitsvorschriften einzuhalten.

  1. Bevor Sie den Brenner anzünden, versichern Sie sich, dass der Papierballon genug aufgeblasen ist und dass es sich in sicherem Abstand von der Flamme befindet. Es besteht ein Brand- und Verbrennungsrisiko.
  2. Seit der Auspackung bis die Freilassung empfehlen wir eine vorsichtige Manipulation mit der Laterne in den Händen so, dass es nicht zur Vernichtung kommen kann. Das Lampion sollte grundsätzlich nur über die brandfesten Oberflächen, wie Beton, angezündet werden. Es ist nötig, die Aufmerksamkeit dem tropfenden Alkohol zu widmen, von dem die Oberfläche angezündet werden könnte.
  3. Lassen Sie den fliegenden Wunsch nie in der Nähe von Brennstoffen und von Anlagen, die solche Materiale lagern, wie z.B. die Tankstellen, frei. Vermeiden Sie, die fliegenden Wünsche in der Nähe von bewohnten Gebieten, trockenen Wiesen, Wäldern und Hochspannungsmasten, Massenversammlungen und Kindern ohne Aufsicht der Erwachsenen oder Personen unter der Alkoholeinwirkung, freizulassen. Im Gegenfall können Vermögens- und Gesundheitsschäden vorkommen.
  4. Wir wollen Sie darauf aufmerksam machen, dass die Laterne nicht beim stärkeren Wind als 5km/h freigelassen werden sollte. Genauso wichtig für die mögliche Gefahr ist die Windrichtung, dafür empfehlen wir die Windstille oder den milden Wind. Auch unter diesen Bedingungen ist es aber nötig, dass die Laterne im offenen Raum freigelassen wird, wo kein Stoss in umliegende Hindernisse wie Bäume, Gebäude usw. droht.
  5. Wir wollen Sie darauf aufmerksam machen, dass es an manchen Orten in der Nähe von Flughäfen und Flugbetrieb (mindestens im Bereich von 1km, bei dem regionalen Flughafen von 15 – 20km und beim internationalen Flughafen von 50km) die Freilassung der fliegenden Wünschen streng verboten ist. Im Falle, dass Sie mehr als 50 von fliegenden Wünschen freilassen wollen, müssen Sie die behördliche Genehmigung beantragen.
  6. Bewahren Sie die fliegenden Wünsche außer Reichweite von Kindern und in keinem Falle lassen Sie die Kinder mit der Laterne spielen. Im Falle der Freilassung, wo Kinder anwesend sind, muss in der Nähe eine verantwortungsvolle Person älter als 18 Jahre sein, die auf die Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen Aufsicht nehmen wird.
  7. Falls Sie alle aufgeführte Maßnahmen und die Bedienungsanleitung einhalten, besteht nach unserer Meinung ein sehr niedriges Risiko vom Brand, Verletzung oder anderer Gefahr bei der Benutzung der fliegenden Laternen. Seien Sie trotzdem bereit und falls Sie können, haben Sie eine Reiseapotheke, möglicherweise ein Feuerlöscher oder eine Decke bei sich. Die meisten Privatversicherungen enthalten die Versicherung für schwebende Objekte bis 5kg. Wir empfehlen Ihnen aber die Unfall- und Schadenversicherung zu schließen. Für mehrere Informationen wenden Sie sich an Ihre Versicherungsanstalt.
  8. Die fliegenden Laternen sind in der EU auf eigene Gefahr zu benutzen und der Besitzer trägt die Verantwortung für möglichen Schaden. Im Falle von Massenfreilass ist es zu empfehlen, sich bei der zugehörigen Polizeibehörde zu informieren, ob es sich nicht um die  Störung der öffentlichen Ordnung handelt. Bitte denken Sie an mögliche Brandgefahr im Falle des unvorsichtigen Umgangs.
  9. Bitte behandeln Sie die ganze Packung mit Vorsicht und lassen Sie diese nie in der Nähe von Säuglingen und Kindern, da es eine Erstickungsgefahr droht.
  10. Durch den Kauf dieses Produktes übernimmt der Käufer sämtliche Verantwortung im Falle der Beschädigung fremder Sachen.